Wie sieht der Job des Justizvollzugsbeamten aus
Arbeiten hinter Gittern – was erwartet dich?
Als Justizvollzugsbeamter sorgst du in enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – dafür, dass inhaftierte Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.
Was machen Justizvollzugsbeamte?
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Justizvollzugsdienst gewährleisten in einer Justizvollzugsanstalt den sicheren Strafvollzug und unterstützen die Gefangenen dabei, künftig ein Leben in sozialer Verantwortung ohne Straftaten führen zu können. Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen.
So haben sie großen Anteil daran, die Gefangenen nach dem Strafvollzug, auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.
Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.
Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.
Wer ist inhaftiert?
In den Justizvollzugsanstalten sind Menschen inhaftiert, bei denen durch richterliche Entscheidung der Entzug der Freiheit in drei Kategorien angeordnet ist:
- Untersuchungshaft
- Freiheitsstrafe
- Jugendstrafe
Mit der Untersuchungshaft soll bei dringend tatverdächtigten Personen verhindert werden, dass sie sich dem Strafverfahren entziehen (Fluchtgefahr) oder die Aufklärung der Straftat behindern (Verdunklungsgefahr).
Im Vollzug der Freiheitsstrafe (sie ist die auf Freiheitsentziehung lautende Strafe bei Erwachsenen) sollen die Inhaftierten befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Auch der Schutz der Allgemeinheit ist ein Ziel dieser Freiheitsstrafe.
Dem Vollzug der Jugendstrafe (als freiheitsentziehende Strafe bei Jugendlichen) liegt vorrangig der Erziehungsgedanke zugrunde. Er soll durch behandlerische Maßnahmen den in der Straftat deutlich gewordenen schädlichen Neigungen der Jugendlichen entgegenwirken.
Welche Aufgaben erwarten dich im Justizvollzugsdienst?
- das Hinführen der Gefangenen zu einem verantwortungsbewussten, geordneten Zusammenleben in der Anstalt,
- die Mitwirkung bei der Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen,
- die Hilfestellung bei persönlichen Angelegenheiten der Gefangenen,
- die Mitwirkung bei Maßnahmen der sozialen Hilfe,
- die Mitwirkung bei der medizinischen Versorgung von Gefangenen,
- das Führen von Einzel- und Gruppengesprächen,
- die Erledigung täglich anfallender Schreib- und Verwaltungsarbeiten, überwiegend am PC,
- die Mitwirkung bei der Aufnahme und Entlassung der Gefangenen,
- die sichere Unterbringung und Beaufsichtigung der Gefangenen,
- die Sorge für die Ordnung und Sauberkeit in allen Räumen mit ihren Einrichtungs- und Lagerungsgegenständen,
- die Sorge für die Reinlichkeit der Gefangenen, ihrer Wäsche und Kleidung,
- die Durchsuchung der Gefangenen,
- die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensvorschriften,
- die Überwachung der Anstaltsgebäude und des Anstaltsgeländes,
- die Kontrolle des ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehrs sowie der Gegenstände, die in die Anstalt ein- oder aus ihr herausgebracht werden,
- die Überwachung von Besuchen.
Was musst Du mitbringen um im Justizvollzugsdienst zu arbeiten?
Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten mittleren Justizvollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- den Realschulabschluss nachweisen (Mathematik, Deutsch und Sport mindestens befriedigend, in Mecklenburg-Vorpommern bspw. gilt mindestens Note vier – genügend) oder eine Hauptschule mit Erfolg besucht und eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren abgeschlossen haben oder einen gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen
- zum Zeitpunkt der Einstellung das 21. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 35 Jahre sein
- nicht vorbestraft sein
- über die körperliche Eignung (Vollzugsdiensttauglichkeit) verfügen
- Bereitschaft zum Schichtdienst zeigen
- Soziale Kompetenzen wie Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Ausgeglichenheit und ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein mitbringen.
Die Beamtinnen und Beamten im AVD verfügen neben Teamfähigkeit insbesondere über Zuverlässigkeit, Einsatzbereitschaft und ein hohes Verständnis für die Situation inhaftierter Menschen.
Welche Perspektiven gibt es nach der Ausbildung?
Die Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Beginn der Laufbahnausbildung. Wann die Ausbildung beginnt und wie viele Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, bestimmen jeweils die Justizministerien der einzelnen Bundesländer.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit der bestandenen Laufbahnprüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich. Als Landesbeamte bzw. Landesbeamter erfolgt der Einsatz dann in einer Justizvollzugsanstalt.
Nach erfolgreichem Abschluss der dreijährigen Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Die Erprobung erfolgt auf verschiedenen Dienstposten. Im weiteren Berufsleben als Justizvollzugsbeamte/r ist die Verwendung in unterschiedliche Funktionen möglich. Die entsprechende Leistung vorausgesetzt sind Beförderungen (in höhere Besoldungsgruppen) möglich.
Wie sieht die Ausbildung im Justizvollzugsdienst aus?
Anwärterinnen und Anwärter für den mittleren Justizvollzugsdienst absolvieren eine zweijährige Laufbahnausbildung im dualen System. Die Ausbildung beginnt mit einer vierwöchigen Einführung in einer Justizvollzugsanstalt. In wechselnden Blöcken werden die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule (Bildungsstätte Justizvollzug) und die praktische Ausbildung in den jeweiligen Justizvollzugseinrichtungen unterrichtet. Die berufspraktische Ausbildung wird durch erfahrene Justizvollzugsbeamte begleitet.
Was wirst du in der Ausbildung lernen?
Während des Vorbereitungsdienstes lernen die Anwärterinnen/Anwärter u. a.:
- die organisatorische Zusammenhänge einer Justizvollzugsanstalt kennen
- rechtliche Grundlagen zum Vollzugsrecht, Straf- und Strafprozessrecht, Staatsrecht und Beamtenrecht kennen
- die Betreuung und Behandlung der Gefangenen
- die Beaufsichtigung und Versorgung der Gefangenen
- grundlegende Kenntnisse im Bereich der Psychologie, Kriminologie, Sozialpädagogik
- die Verwaltungsaufgaben, die Dokumentation und das Berichtswesen kennen
- Deeskalation, Konfliktbewältigung und Selbstverteidigung
In der theoretischen und praktischen Ausbildung lernen die Anwärterinnen und Anwärter die Unterschiede der verschiedenen Vollzugsformen kennen, z. B. Untersuchungshaftvollzug, geschlossener Erwachsenenvollzug, offener Vollzug, Jugendvollzug oder Jugendarrestvollzug. Während der Zeiten der praktischen Ausbildung erfolgt ein Einsatz in mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen. Die Ausbildungsabschnitte dauern mindestens zwei Monate.
Wie kannst du dich bewerben?
Freie Ausbildungsplätze findest Du in den Karriereportalen der Landesverwaltungen, der jeweiligen Bundesländer.
Für unser Video waren wir in Stralsund, in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs:
Link: https://karriere-in-mv.de/ „Stichwort: Justiz“
Interesse an einer Ausbildung?
Alle Informationen zum Bewerbungs- und Einstellungsverfahren findest Du online auf den Seiten der Bildungsstätte Justizvollzug.
Link: http://www.justiz-in-mv.de/bjv/
Die Bewerbungsunterlagen können per Post oder per E-Mail eingereicht werden.
Postanschrift: Bildungsstätte Justizvollzug
bei der FHöVPR
Goldberger Str. 12
18273 Güstrow
E-Mail: poststelle@bjv.mv-justiz.de
Du weißt noch nicht, wie es bei dir nach der Schule weitergehen soll? Oder hast du schon einen bestimmten Berufswunsch, aber bisher hat es nicht mit der Bewerbung geklappt? Keine Panik und ab zur Berufsberatung. Werde rechtzeitig aktiv und verpasse mit der Berufsberatung der Arbeitsagentur keine Alternativen oder tolle Ausbildungsmöglichkeiten. Einen Termin kannst Du online unter www.arbeitsagentur.de/eservices vereinbaren.