BAFöG
Du möchtest studieren, weißt aber nicht wie du dein Studium finanzieren sollst? Die bekannteste und langfristig für dich beste Variante ist die Beantragung von BAFöG.
Was ist BAFöG?
Mittels BAFöG fördert der Staat junge Erwachsene bei der Finanzierung ihres Studiums oder ihrer Ausbildung.
Studierende können bis zu 861,00 € pro Monat bekommen. Auszubildende und Schüler können etwa 300,00 € weniger erwarten.
Dein Vorteil
BAFöG ist als die beste Unterstützung zur Finanzierung deines Studiums bekannt. Denn wenn du BAFöG – berechtigt bist und es in Anspruch nimmst, musst du höchstens die Hälfte zurückzahlen. Oftmals ist es sogar weniger.
Zusätzlich musst du mit der Rückzahlung erst fünf Jahre nach deinem Studienabschluss beginnen. Auf diese Weise hast du genügend Zeit im Job anzukommen und sogar schon etwas zu sparen. Daher können wir BAFöG zur Finanzierung deines Studiums nur empfehlen.
Voraussetzungen
Anspruch auf BAFöG hast du allerdings nur, wenn du oder deine Familie die Kosten für dein Studium oder deine Ausbildung nicht selbst tragen könnt.
Grundsätzlich wird nur ein Vollzeitstudium mittels BAFöG gefördert. Ebenfalls wird nur das erste Studium gefördert. Ein zweites Studium wird nur dann gefördert, wenn es unmittelbar auf das erste aufbaut. Diesem Kriterium entspricht zum Beispiel ein Masterstudium, das an ein Bachelorstudium anschließt.
Dasselbe Prinzip gilt für Erst- und Zweitausbildungen.
Außerdem musst du für BAFöG zwei grundsätzliche Voraussetzungen erfüllen:
- Zum einen musst du die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Natürlich kannst du auch ohne deutschen Pass BAFöG erhalten. Diese Möglichkeit hast du allerdings nur, wenn du nach deinem Studium voraussichtlich langfristig in Deutschland verweilen wirst.
- Zum anderen darfst du zu Beginn des Studiums oder der Ausbildung nicht älter als 29 sein. Für die Finanzierung deines Masterstudiums darfst du höchstens 34 Jahre alt sein.
In einigen Sonderfällen wirst du auch mit höherem Alter finanziell unterstützt. Darunter fällt ein Schulabschluss auf zweitem Bildungsweg oder wenn du ein Kind aufziehst.
Wo musst du BAFöG beantragen?
Abhängig von der Art und dem Ort deiner Ausbildungsstätte, ist es unterschiedlich wo du den BAFöG – Antrag einreichen musst.
- Als Student reichst du deinen BAFöG – Antrag im Studentenwerk deiner Hochschule ein.
- Besuchst du eine höhere Fachschule, ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder eine Akademie, musst du den Antrag beim BAFöG – Amt im Bezirk deiner Ausbildungsstätte abgeben.
- Bei allen anderen Schülern ist das BAFöG – Amt beim Wohnort der Eltern zuständig.
Auf bafög.de findest du eine Liste der Ämter.
Solltest du dich für die Finanzierung deines Studiums durch BAFöG entscheiden, musst du frühzeitig den Antrag stellen. Du kannst auch Unterlagen nachreichen, wenn du sie noch nicht vorweisen kannst.
Wichtig ist aber, dass der BAföG – Antrag schon bearbeitet wird. Denn es werden keine Rückwirkenden Zahlungen getätigt.