Exmatrikulation
Du bist unglücklich in deinem Studium? Dann ist es keine Schande über einen Abbruch oder eine Exmatrikulation nachzudenken. Schließlich sparst du damit wertvolle Zeit deines Lebens und kannst dich auf andere Dinge konzentrieren. Vielleicht wählst du sogar nur einen anderen Studiengang.
Was ist Exmatrikulation
Exmatrikulation beschreibt deine Streichung aus der Studierendenliste deiner Hochschule oder Universität. Die Exmatrikulation kann auf verschiedenen Weisen passieren.
Eine Möglichkeit ist die eigenständige Exmatrikulation, bei der du dich selbst bewusst für einen Abbruch entscheidest.
Die andere Möglichkeit ist die zwangsweise Exmatrikulation durch deine Uni.
Im Normalfall erfolgt die Exmatrikulation nach Beendigung des Studiums automatisch. In einigen Fällen, musst du hier jedoch einen Exmatrikulationsantrag stellen.
Exmatrikulation auf Antrag des Studierenden
Stellst du im Studium fest, du möchtest nicht mehr weitermachen, stellst du auch einen Antrag auf Exmatrikulation. Die geeigneten Formulare für den Antrag findest du auf der Homepage deiner Uni oder im Sekretariat. Im Sekretariat erhältst du auch Unterstützung beim Ausfüllen.
In der Regel erfolgt die Exmatrikulation zum Semesterende.
Ausnahmen für eine frühzeitige Exmatrikulation sind:
- Wunsch auf vorzeitigen Abbruch
- Wechsel der Universität
- du hast eine erforderliche Prüfung mehrfach nicht bestanden
Bei einem eigenständigen Studienabbruch benötigst du einen Entlastungsvermerk der Universitätsbibliothek, um zu bestätigen, keine Bücher mehr ausgeliehen zu haben.
Exmatrikulation von Amts wegen
Was passiert, wenn du zwangsexmatrikuliert wirst? In einigen Fällen kannst du die Zwangsexmatrikulation verhindern.
Gründe für eine zwangsweis Exmatrikulation:
- notwendige Dokumente wurden nicht eingereicht
- der Semesterbeitrag wurde nicht bezahlt
- eine Prüfung wurde wiederholt nicht bestanden
- Androhung von Gewalt
- regelmäßige Störungen der Veranstaltungen
- die Maximalzahl an Fachsemestern wurde überschritten
- Leistungsnachweise wurden nicht erbracht (z.B. bei den Orientierungsprüfungen)
Im Falle eines nicht bezahlten Semesterbeitrags, hast du gute Chancen dein Studium fortzusetzen. Melde dich im Sekretariat und schildere deine Sachlage. Meistens darfst du nach Zahlung eines Zusatzbeitrags weiterhin studieren.
Bei einer mehrfach nicht bestandenen Prüfung ist es nahezu aussichtslos die Exmatrikulation rückgängig zu machen. Du musst einen Härtefallantrag stellen, in dem deutlich wird, warum du die Prüfung nicht bestanden hast. Natürlich kannst du auch einen Anwalt aufsuchen, doch Gewinnchancen sind dabei nicht garantiert.
Kannst du die Exmatrikulation von Amts wegen nicht nachvollziehen, suchst du am besten das Gespräch mit einer zuständigen Person an deiner Uni.
Nach der Exmatrikulation
Du solltest dir absolut sicher sein, wenn du dein Studium beenden möchtest. Denn nach der Exmatrikulation gibt es keine Möglichkeit doch wieder weiterzustudieren.
Entscheidest du dich für einen Studienabbruch, wartest du bestenfalls bis zum Semesterende, da du bei sofortiger Exmatrikulation einige wichtige Ausweise verlieren würdest. Zum Beispiel würde dein Studienausweis nicht gültig werden und dein Semesterticket würde verfallen. Das kann ziemlich kostspielig werden, falls du darauf angewiesen bist.
Nach deinem Studienabbruch musst du natürlich auch das BAFöG – Amt informieren, sofern du kein neues Studium beginnst. Wichtig ist hierbei, dass du die Exmatrikulationsbescheinigung vorlegst.
Dein Studium abzubrechen ist eine schwerwiegende Entscheidung. Nimm dir also genügend Zeit um darüber nachzudenken. Starte anschließend deinen Selbstfindungsprozess neu, wir können dir dabei hilfreiche Tipps geben:
- So findest Du das passende Studium
- Und so die passende Ausbildung
Wo kannst du Hilfe erhalten?
Für allgemeine Fragen zum Studium steht dir an jeder Hochschule oder Universität eine Zentrale oder Allgemeine Studienberatung zur Verfügung. Diese ist für die ganze Hochschule zuständig und hilft dir auch bei der Organisation deines Studiums und bei Problemen.
Hast du Fragen zu deinem Studiengang, einem bestimmten Modul oder einem Seminar? Wende dich an die Studienfachberatung. Diese gibt es für jedes Fach.
Oft gibt es außerdem eine Psychologische Beratungsstelle für Studierende. Dorthin kannst du dich bei persönlichen Problemen wenden, die Auswirkungen auf dein Studium haben. Diese Gespräche sind vertraulich.
Zusätzlich bieten die Hochschulen zudem Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und teilweise auch für Studierende mit Kind an.
Du kannst dich auch an deine Arbeitsagentur vor Ort wenden. Die Berufsberater*innen dort helfen dir gerne weiter. Gerade um sich neu zu orientieren, ist die Berufsberatung deine erste Anlaufstelle.